Ich habe es bereits anklingen lassen, es gibt weit verbreitete und schwerwiegende Irrtümer in dem Bereich für den ich hier meine Stimme erhebe.

Der wohl größte und fatalste: DAS ANGEHÖRIGENVERTRETUNGSRECHT. Ich weiß, es folgt ein recht langer Text, aber es lohnt sich ihn zu lesen. Vielleicht 7 Minuten eurer Zeit, dafür ne Menge interessanter Informationen. Also, los geht´s:

Stell dir mal vor, du bist auf einmal von einer Sekunde auf die andere aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlich eintreten Erkrankung körperlich oder geistig nicht in der Lage dich um deine Angelegenheiten zu kümmern. Manchmal reicht es schon, wenn du aufgrund von Corona am anderen Ende der Welt festsitzt. Und dann stell dir vor es gibt Entscheidungen zu treffen. Medizinische, finanzielle, rechtliche. Egal. Und jetzt mal ehrlich? Wer denkst du kann dann Entscheidungen für dich treffen? Anträge stellen? Rechtshandlungen in deinem Namen vornehmen? Ich möchte behaupten die meisten denken jetzt: mein Ehe-/Lebenspartner kann dies. Wir sind doch schließlich verheiratet. Oder vielleicht: Ich bin zwar volljährig, aber in Notsituationen können doch bestimmt meine Eltern Entscheidungen für mich treffen. Stimmts? Also mal ganz unter uns: ich habe bis vor ein paar Jahren dasselbe gedacht. Wozu hab ich denn geheiratet? Außerdem sind das doch meine leiblichen Eltern! Die werden doch zumindest im medizinischen Bereich problemlos Entscheidungen für mich treffen können. Das kann doch wohl anders gar nicht sein. Oder?

Ich habe es bereits anklingen lassen, es gibt weit verbreitete und schwerwiegende Irrtümer in dem Bereich für den ich hier meine Stimme erhebe.

Der wohl größte und fatalste: DAS ANGEHÖRIGENVERTRETUNGSRECHT. Ich weiß, es folgt ein recht langer Text, aber es lohnt sich ihn zu lesen. Vielleicht 7 Minuten eurer Zeit, dafür ne Menge interessanter Informationen. Also, los geht´s:

Stell dir mal vor, du bist auf einmal von einer Sekunde auf die andere aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlich eintreten Erkrankung körperlich oder geistig nicht in der Lage dich um deine Angelegenheiten zu kümmern. Manchmal reicht es schon, wenn du aufgrund von Corona am anderen Ende der Welt festsitzt. Und dann stell dir vor es gibt Entscheidungen zu treffen. Medizinische, finanzielle, rechtliche. Egal. Und jetzt mal ehrlich? Wer denkst du kann dann Entscheidungen für dich treffen? Anträge stellen? Rechtshandlungen in deinem Namen vornehmen? Ich möchte behaupten die meisten denken jetzt: mein Ehe-/Lebenspartner kann dies. Wir sind doch schließlich verheiratet. Oder vielleicht: Ich bin zwar volljährig, aber in Notsituationen können doch bestimmt meine Eltern Entscheidungen für mich treffen. Stimmts? Also mal ganz unter uns: ich habe bis vor ein paar Jahren dasselbe gedacht. Wozu hab ich denn geheiratet? Außerdem sind das doch meine leiblichen Eltern! Die werden doch zumindest im medizinischen Bereich problemlos Entscheidungen für mich treffen können. Das kann doch wohl anders gar nicht sein. Oder?

Und jetzt kommt es, ihr ahnt es vielleicht schon: Es gibt kein solches Recht, sich durch Angehörige automatisch vertreten zu lassen. Es gibt ein solches Angehörigenvertretungsrecht nicht! Kein Trauschein und keine Geburtsurkunde ermächtigten ab Volljährigkeit grundsätzlich zur Vertretung in persönlichen Angelegenheiten. Die Eltern sind ab Volljährigkeit raus, der Ehe-/Lebenspartner steigt nie ein! Es gibt kein Angehörigenvertretungsrecht- und das, wie ich finde, aus gutem Grund: Wie so oft: die Missbrauchsgefahr. Dafür ein kleiner Perspektivwechsel:

Angenommen es gibt ein Angehörigenvertretungsrecht, du befindest dich im Ausland oder erkrankst/verunfallst schwer. Du lebst seit Jahren von deinem Ehepartner getrennt, faktisch scheiden habt ihr euch aber nie lassen. Und dieser Ehepartner darf nun für dich entscheiden. Einfach so. Aufgrund seiner Stellung als Ehepartner. Ein Arzt/Vertragspartner wird nie in der Lage sein die Gesundheit eurer Beziehung zu überprüfen. Oder anders. Du bist total mit deiner Familie zerstritten, aufgrund eines Unfalls bist du nicht ansprechbar, deine Eltern müssen kommen und ggf über die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden. Wollen wir das? Versteht mich nicht falsch, ich bin grundsätzlich für ein Angehörigenvertretungsrecht, aber leicht wird die Umsetzung nicht. Und- es verwundert nicht, es gab auch bereits diverse Versuche ein Angehörigenvertretungsrecht gesetzlich zu verankern. Zuletzt 2005 und 2015.

2005 war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass der Ehegatte auch ohne Vollmacht in bestimmten Grenzen über das Vermögen des anderen Ehegatten verfügen sollte, auch sollten sowohl Ehegatte als auch Verwandte in gerader Linie über Fragen der Heilbehandlung entscheiden können. Wegen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen sind diese Vorschläge aber wieder fallen gelassen worden. Der Gesetzentwurf 2015 sah für volljährige und nicht getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme einer Bevollmächtigung vor, wenn der Partner auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gesundheitssorge nicht mehr selbst besorgen kann, wobei dies durch ärztliches Attest bescheinigt werden sollte. Dies sollte dann gelten, wenn der betreffende Partner sich weder zuvor entgegenstehend geäußert hat, noch eine andere Person zur Besorgung dieser Angelegenheiten bevollmächtigt hat und kein Betreuer bestellt ist. Das o.g. Gesetz war zwar im Mai 2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat ihm allerdings nicht zugestimmt. Damit ist es nicht geltendes Recht geworden, es verbleibt bis heute dabei, dass es in Deutschland kein Angehörigenvertretungsrecht gibt! Ob es erneut einen Versuch geben wird ein solches gesetzlich verankern zu lassen halte ich für sehr wahrscheinlich. Wann dies soweit sein wird und ob es jemals den verfassungsrechtlichen Bedenken standhalten können wird ist noch lange nicht abzusehen.

Und ich sage euch im Übrigen wer daran auch ein ganz großes Interesse hat. Als ich durch den Start der Website darauf aufmerksam gemacht habe, dass es kein Angehörigenvertretungsrecht gibt, habe ich lange und ausführliche Nachrichten von zwei Ärzten bekommen die mir ihr Leid genau deshalb klagten. Denn die sind ein Personenkreis, für die sich rechtlich wahnsinnige Risiken ergeben, da die meisten Patienten davon ausgehen, der Partner oder die Eltern dürften über den Gesundheitszustand des Patienten aufgeklärt werden und im Fortgang auch behandlungsspezifische Entscheidungen treffen. Ohne eine (Vorsorge-)Vollmacht mit eingebauter Schweigepflichtentbindungserklärung dürfen Ärzte eigentlich rechtlich weder über den Gesundheitszustand des Patienten aufklären, noch die Angehörigen an Behandlungsplänen teilhaben lassen. Was bedeutet das für die Ärzte? Wenn der Ehepartner weinend vor einem steht? Oder die Eltern Informationen über den Gesundheitszustand ihres bereits volljährigen „Kindes“ haben wollen? Sie dürfen rechtlich gesehen keinerlei Auskunft geben. Ich weiß, viele Ärzte tun dies (zum Glück) trotzdem noch. Aber geht heute mal in ein Krankenhaus. Die Ärzte sind von den Rechtsabteilungen inzwischen knallhart instruiert ohne Vollmacht keinerlei Auskünfte zu erteilen. Wir sind dankbar für Ärzte die es trotzdem tun, aber diese werden immer weniger, aus einem glasklaren Grund: sie machen sich juristisch angreifbar.

Was passiert also, wenn eine Notsituation eintritt und ihr keine Vorsorgedokumente erstellt habt? Ein Betreuungsgericht wird eingeschaltet, dies bestellt bestenfalls eure Vertrauenspersonen als gesetzliche Betreuer, und in dieser Funktion können diese dann Entscheidungen für euch treffen und für euch handeln. Aber ihr ahnt es vielleicht: ein betreuungsgerichtliches Verfahren dauert. Bestenfalls Wochen, manchmal Monate. Und in all dieser Zeit kann nichts passieren. Das ist doch der Wahnsinn, nicht nur für euch, sondern auch für eure Vertrauenspersonen. Und Achtung: wenn ihr nicht einmal eine Betreuungsverfügung erstellt habt, dann wählt das Gericht völlig unabhängig einen Betreuer aus und diese wird nicht zwangsläufig der Wahl entsprechen die du vielleicht getroffen hättest!

Was sind also die Möglichkeiten ein Vertretungsrecht trotzdem für einen selbst, individuell und für eure Angehörige sofort verfügbar zu erschaffen? Ganz einfach! Individuelle Regelungen sind im Rahmen von Vollmachten möglich.  Diese Vollmachten könnt ihr individuell für von euch ausgewählte Bereiche verfassen, zum Beispiel für den Gesundheitsbereich, Vermögensbereich, etc. Bevollmächtigte müssen dabei nicht zwangsläufig der Ehe/Lebenspartner und auch nicht die Eltern/Geschwister. Vielmehr steht euch die Auswahl völlig frei. Ihr macht mit einer Vollmacht von eurem Selbstbestimmungsrecht gebrauch. Ihr entscheidet, wer, wie weitgehend, in welchen Bereichen und ab welchem Zeitpunkt für euch handeln können soll. Ihr wollt mehr über die Möglichkeit erfahren wie wir euch- und damit auch eure Vertrauenspersonen absichern? Sprecht mich an, wir werden uns gemeinsam eure Situation genau anschauen und dann für euch rechtssichere Dokumente erstellen! Ich freu mich drauf!