Etwa 9.000 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. 2019 gab es bundesweit 932 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 11,2 Organspenden je eine Million Einwohner.
(Quelle: https://www.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/statistiken.html)

In Deutschland ist somit bereits seit einigen Jahren ein regelrechter Mangel an Spendeorganen zu verzeichnen. Erkrankte Patienten, die dringend auf ein solches Organ angewiesen sind, müssen oft jahrelang darauf warten und sterben zum Teil bereits in dieser Wartezeit. Dies liegt teilweise auch daran, dass viele Deutsche nicht bereit sind, ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Viele fürchten, die Organspende würde vorgenommen, bevor der Tod wirklich eingetreten ist oder entscheiden sich aus religiösen Gründen dagegen. Dass sich die Ärzte wie Aasgeier auf ihre Organe stürzen würden, ist jedoch ein verbreiteter Irrglaube. Es gibt zahlreiche Vorschriften, die bei einer Organspende eingehalten werden müssen, dazu unten mehr!

Es existieren zwei Arten der Organspende:

  • Die Lebendspende (z. B. wenn eine lebendige Person einer anderen eine Niere oder einen Teil der Leber spendet)
  • und die postmortale Spende (z. B. wenn eine Person verstorben ist und diese vor ihrem Tod einer Organspende zugestimmt hat. Diese Art der Organspende betrifft meist die Lunge oder das Herz).

In beiden Fällen kann die Organspende nur stattfinden, wenn der Spender dieser zustimmt bzw. ihr vor seinem Tod zugestimmt hat. Da bereits verstorbene Menschen darüber keine Entscheidung mehr treffen können, sollten sie sich im Vorhinein mit dem Thema auseinandersetzen und ihren Willen bezüglich einer Organspende schriftlich festhalten. Hierfür kommt zum Beispiel ein Organspendeausweis in Frage, alternativ oder zusätzlich dazu sollte man seinen Willen bezüglich einer Organspende in einer Patientenverfügung festhalten. Denn wurde bereits zu Lebzeiten festgelegt, ob eine Organspende vorgenommen werden darf oder nicht, entlastet dies die Hinterbliebenen enorm! Warum? Ohne eine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende liegt es in den Händen der Angehörigen, zu entscheiden, was der Verstorbene in puncto Organspende gewollt hätte. 12 bis 18 Stunden haben Familien in der Regel Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen. Viele sind schlichtweg überfordert und in vielen Fällen noch wie gelähmt über den Tod eines Menschen, der ihnen nahe stand. Man will oder kann in einer solchen Situation eine solche Entscheidung nicht treffen müssen- und- wenn der Verstorbene nicht ausdrücklich mit einem über das Thema gesprochen hat, entscheidet man sich im Zweifelsfalle immer dagegen. Verständlicher Weise!

Organspende schreckt also grundsätzlich erstmal ab. Es ist natürlich kein positiv stimmendes Thema. Macht vielleicht sogar Angst. Aber gerade in Deutschland sollte dies jedoch zumindest nicht wegen einer etwaigen Missbrauchsgefahr der Fall sein. Und zudem ist die Wahrscheinlichkeit als Spender in Frage zu kommen ohnehin minimal. Bei der postmortalen Organspende muss laut Gesetz zweifelsfrei festgestellt werden können, dass der Patient hirntot ist und damit keine medizinischen Möglichkeiten mehr bestehen, um diesem zu helfen. Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass einem potenziellen Organspender erst dann Organe entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod endgültig von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wurde. Alle Funktionen des gesamten Gehirns – also des Großhirns, Kleinhirns und Stammhirns – müssen unumkehrbar erloschen sein. Das Missbrauchsrisiko in Deutschland liegt meines Erachtens nach dabei fast bei Null!

Dabei ist der Hirntod im Krankenhaus zusätzlich auch noch alles andere als wahrscheinlich: Bei mehr als 900.000 Todesfällen im Jahr sterben in Deutschland etwa 400.000 Menschen im Krankenhaus, also weniger als die Hälfte. Davon wird nur ein Prozent, also 4.000 Menschen, überhaupt als hirntot diagnostiziert. Das heißt: Weniger als 0,5 Prozent aller Verstorbenen kommen überhaupt als Spender in Frage – unabhängig davon, ob sie zu Lebzeiten für oder gegen die Organspende waren. Von diesen 4000 wurden 2018 nur knapp 1000 tatsächlich zu Spendern, weil nur bei diesen die Organe noch in gutem Zustand waren und die Angehörigen der Organentnahme zugestimmt haben. Die meisten Organspender sind Unfallopfer, die auf der Intensivstation sterben.

Die andere Seite sollte jedoch jedem klar sein: Organspende rettet Leben! Nach dem Tod werden die Organe nicht mehr benötigt, können jedoch das Leben eines anderen Menschen verlängern. Die meisten Menschen entscheiden sich heute für eine Einäscherung nach dem Tod, d.h. der Körper wird ohnehin verbrannt- man kommt somit nicht umhin sich die Frage zu stellen, ob man mit seinen Organen zuvor nicht noch etwas sinnvolles machen möchte. Viele der tatsächlichen Organspender kommt übrigens aus dem medizinischen Bereich oder hatte hierzu Berührungspunkte. Warum das so ist leuchtet ein: Man hat gesehen, wie viel positives Organspenden bewirken können!

Trotzdem ist Organspende ein Thema, bei dem sich die meisten Menschen nicht einig sind. Einige zweifeln den Hirntod als Kriterium für den Tod an. Auch wenn das Gehirn bereits seine Funktion eingestellt hat, kann das Herz immer noch weiter schlagen – der vor dem Gesetz Verstorbene sieht demnach nicht wie ein Verstorbener aus. Es gibt viele gute Gründe sich für oder auch gegen eine Organspende zu entscheiden und jede Ansicht gehört akzeptiert. Fakt ist jedoch: Man sollte sich mit dem Thema beschäftigen und eine klare Haltung gewinnen. Und diese sollte man dann schriftlich festhalten! Ich unterstütze euch gerne dabei, sprecht mich an!