Wir haben eure Windeln gewechselt, nächtelang durch Schübe getragen, euch beim Laufenlernen zugesehen, Kita-Eingewöhnung, Einschulung. Mit euch gelacht und geweint und bereits einiges von der Welt gezeigt. Und es liegt noch so viel vor uns: die ersten Konflikte in der Schule, Hobbys, Abnabelung, Pubertät, ein erstes Verliebtsein. Noch so viele Orte zu entdecken. So viele Witze zu erzählen, liebe zu geben, tränen zu trocknen und Konflikte auszutragen. Wir wollen für euch da sein, euch begleiten, bis eure Wurzeln so fest verankert sind, dass ihr losfliegen könnt und trotzdem immer wisst, wo euer sicherer Hafen ist.

Aber was- wenn wir das nicht können. Was wenn beide Eltern- oder der alleine Sorgerechtsberechtigte Teil wegfällt. Wer kümmert sich, wenn die elterliche Sorge durch eine Erkrankung oder schlimmsten Falls durch das Ableben nicht mehr ausgeübt werden kann. Rund 1000 Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erstmals als Vollwaisen erfasst, nur die wenigsten von ihnen haben Mutter und Vater auf einen Schlag verloren. Doch auch das kommt vor, und zwar häufiger, als man es sich vorstellen mag.

Ich weiß, die Vorstellung ist grausam. Dennoch: Das Sorgerecht für minderjährige Vollwaisen geht nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern über – und entgegen weit verbreiteter Meinung auch nicht auf die Taufpaten. Ein Familiengericht entscheidet, wer als Vormund eingesetzt wird. Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst du festlegen, wen das Gericht als Vormund bestimmen soll. Das Gericht ist an die Verfügung gebunden, wenn nicht zwingende Gründe gegen die von dir ausgewählte Person sprechen. Das Verfassen einer Sorgerechtsverfügung ist kein Geheimnis und mit einer solchen könnt ihr sicherstellen, dass eure Kinder im Fall des Falles sicher bei einer von euch ausgewählten Person direkt unterkommen können- und nicht zunächst in die Obhut des Jugendamtes kommen.

Hier kommen ein paar Tipps zum Erstellen einer Sorgerechtsverfügung:

  1. Achtung: Es gibt Formvorschriften: Da die Sorgerechtsverfügung primär für den Fall deines/eures Ablebens erstellt wird, gilt sie als Verfügung von Todes wegen. Dementsprechend unterfällt sie den Formvorschriften eines Testaments. Du musst die Verfügung also handschriftlich verfassen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
  2. Wenn du verheiratet bist, kannst du die Sorgerechtsverfügung gemeinsam mit deinem Ehepartner verfassen. Das heißt, einer schreibt die Sorgerechtsverfügung handschriftlich wie unter 1. beschrieben, und der Ehegatte unterschreibt das Schriftstück unter dem Satz: „Das ist auch mein Wille“ / Ort Datum/ Unterschrift.
  3. Benenne die von euch als Vormund ausgewählte Person, dich selbst und dein Kind / Kinder genau mit Namen, ggf Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort und aktuellen Wohnort.
  4. Es kommt immer wieder vor, dass die Person die ihr als Vormund benannt habt, dann aufgrund persönlicher Gründe plötzlich nicht mehr bereit ist die Vormundschaft zu übernehmen. Deshalb: Benennt eine Ersatzperson!
    Ich weiß, es ist oftmals schon schwierig eine Person auszuwählen, aber denkt immer daran: in der Regel ist es für die Kinder besser, in ihrer gewohnten Umgebung- bei ihnen vertrauten Personen zu bleiben, als in eine Pflegefamilie zu kommen.
  5. Verfasst die Sorgerechtsverfügung so, dass sie nicht nur für den Fall eures Ablebens gilt, sondern auch für den Fall, dass ihr aufgrund einer Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage seid, dass Sorgerecht auszuüben.
  6. Ihr könnt auch die Personensorge- von der Vermögenssorge trennen. Das bedeutet, ihr benennt eine Person, die sich um das Kind kümmern soll und eine andere, die die Finanzen verwalten soll. Aber Achtung: oftmals wird diese Konstruktion eigentlich gewählt um die „Last auf mehreren Schultern zu verteilen“. Sie birgt aber erhebliches Konfliktpotenzial, denn die Person die für die Personensorge zuständig ist, muss dann in allen finaziell erheblichen Fragen mit der mit der Vermögenssorge beauftragten Person eine Einigung finden.
  7. Falls es Personen in eurem engen Angehörigenkreis gibt die auf keinen Fall als Vormund bestellt werden soll, so haltet auch dies unbedingt in der Verfügung fest.
    Solltest du alleinerziehend sein und die „unerwünschte Person“ der andere sorgerechtsberechtigte Teil sein, dann gibt es Besonderheiten. Lass dich unbedingt anwaltlich beraten!
  8. Solltest du nicht verheiratet sein, dir aber das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil teilen- oder kannst du dich mit deinem Partner nicht auf dieselbe Person einigen, so müsst ihr beide unabhängig voneinander eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Es gilt dann immer diejenige Verfügung des länger lebenden.
  9. Achtung: ab 14 Jahren haben die Kinder ein Mitspracherecht.
  10. Besprecht die Verfügung mit der von euch als Vormund ausgewählten und benannten Person und händigt ihr das Original aus. Eine Kopie behalte in euren Unterlagen. Nur so stellt ihr du, dass im Fall des Falles die von euch als Vormund genannte Person ein direktes Zugriffsrecht auf das Kind hat. Du kannst das Dokument natürlich auch bei einem Notar verwahren lassen gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen.

Achtung: Jede Situation ist unterschiedlich. Die Folgende beispielhafte Verfügung ist für Eheleute gedacht und hat keinerlei individuelle Anpassungen. Sie soll lediglich den generellen Aufbau darlegen.

Beispiel für eine Sorgerechtsverfügung:

Wir, A und B verfügen für den Fall, dass wir die elterliche Sorge für unser Kind C, vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr ausüben können, dass Frau D das Sorgerecht übernehmen soll und zum Vormund bestellt wird. Sie soll sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben.

Sollte Frau D die Übernahme des Sorgerechts für C nicht möglich sein, soll Herr E das Sorgerecht übernehmen und zum Vormund bestellt werden. Herr E soll dann sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben.

Wir haben diese Personen ausgewählt, weil … Keinesfalls soll Herr F die Vormundschaft übernehmen. Grund für diese Entscheidung sind langjährige Streitigkeiten und persönliche Differenzen.

Wir haben diese Bestimmung freiwillig und im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte verfasst. Sämtliche Bestimmungen dieser Verfügung können nur gemeinschaftlich geändert oder durch Widerruf beseitigt werden.

Ort / Datum

Unterschrift A

Das ist auch mein Wille

Ort/Datum

Unterschrift B