Ein gewöhnliches Erbe führt dazu, dass dein Kind direkt Vermögen erhält. Bezieht dein Kind Leistungen der Eingliederungshilfe oder Grundsicherung, kann eine Erbschaft Auswirkungen auf bestehende Unterstützungsleistungen haben. Das ererbte Vermögen kann unter Umständen bei der Leistungsgewährung berücksichtigt werden. Dadurch besteht das Risiko, dass Vermögen zunächst für Lebenshaltungs-, Pflege- oder Betreuungskosten eingesetzt werden muss, anstatt unmittelbar der Verbesserung der Lebensqualität zu dienen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Sozialhilferegress in Betracht kommen. Das bedeutet, dass der Sozialhilfeträger bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des geerbten Vermögens zurückfordern kann. Genau deshalb kommt der testamentarischen Gestaltung beim Behindertentestament eine besondere Bedeutung zu.