Die rechtliche Struktur eines Unternehmens beeinflusst die Nachlassgestaltung häufig maßgeblich. Welche Regelungen im Erbfall gelten, hängt deshalb nicht allein vom Testament ab, sondern oft auch von gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen. Gerade bei Gesellschaftsbeteiligungen bestimmen häufig zusätzlich gesellschaftsrechtliche Regelungen, wie Unternehmensanteile im Erbfall behandelt werden.
Welche Regelungen im Erbfall greifen, kann je nach Unternehmensform sehr unterschiedlich ausfallen, beispielsweise bei:
- Einzelunternehmen
- Familienunternehmen
- Personengesellschaften
- Gesellschaftsbeteiligungen
- Kapitalgesellschaften
Ein Beispiel aus der Praxis
Nach dem Tod eines Gesellschafters ging die Familie zunächst selbstverständlich davon aus, dass die Kinder automatisch in die Gesellschaft eintreten würden. Erst später stellte sich heraus, dass der Gesellschaftsvertrag hierfür besondere Regelungen vorsah und bestimmte Entscheidungen der verbleibenden Gesellschafter erforderlich waren. Testament und Gesellschaftsvertrag sollten deshalb stets aufeinander abgestimmt werden. Fehlende oder widersprüchliche Regelungen können im Ernstfall erhebliche Unsicherheiten und Konflikte auslösen.
Insbesondere bei Personengesellschaften oder Gesellschaftsanteilen kann der Gesellschaftsvertrag festlegen, ob Erben überhaupt Gesellschafter werden dürfen oder welche Nachfolgeregelungen gelten.