Unser Schwerpunkt: gestalten, bevor es zum Streit kommt
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im gestaltenden Erbrecht. Wir beraten nicht erst dann, wenn ein Erbfall eingetreten oder ein Konflikt entstanden ist. Unsere Aufgabe sehen wir vor allem darin, rechtliche Strukturen frühzeitig so zu gestalten, dass der Wille unserer Mandantinnen und Mandanten später tatsächlich umgesetzt werden kann.
Dazu gehören neben der Beratung zu lebzeitigen Übertragung von Eigentum/Immobilien vor allem die Beratung und erstellung klassischer Ehegatten- und Einzeltestamente ebenso wie komplexere Gestaltungen bei Patchworkfamilien, minderjährigen Kindern, geschiedenen Eltern, Immobilienvermögen oder besonderen familiären Konstellationen.
Dabei betrachten wir eine testamentarische Regelung nie isoliert. Bestehende Vollmachten, familiäre Strukturen, Vermögensverhältnisse und steuerliche Auswirkungen können ebenso relevant sein wie die Frage, wer im Ernstfall tatsächlich handlungsfähig sein soll.



